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RubrikSonstiges zurück
ThemaErfahrungen nach eigenem Unfall im Einsatz oder Übungsdienst8 Beiträge
AutorRüdi8ger8 K.8, Kappeln a. d. Schlei / SH371218
Datum17.11.2006 01:10      MSG-Nr: [ 371218 ]5130 x gelesen

Moin Christof.

Ist denn begründet wurden warum dieses nicht als Dienstunfall angesehen wurde?

Frage Allgemein, müsste, wenn nicht ganz klar ist, ob sich ein Unfall durch Selbstverschuldung oder durch "Unverschuldung" ereignet, der Juristische Spruch, im Zweifel für den Angeklagten in diesem Fall für den Verunfallten gelten?

So würde ich es zb. auch beim Kameraden sehen.
Wir zb. waren der Meihnung es war nicht selbstverschuldet doch Gegenteiliges konnte wohl auch nicht bewiesen werden.



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