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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Ehrenamt in D, WAR: JF Altpapiersammlung war: Feuerwehrvereine | 6 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 371541 | |||
| Datum | 18.11.2006 19:02 MSG-Nr: [ 371541 ] | 4844 x gelesen | |||
Ich sehe aber immer noch nicht ein, warum man sich für die Nutzung dienstlicher Kleidung zum Zweck der Geldgewinnung für die Jugendarbeit rechtfertigen soll. In BaWü ja auch ersteinmal kein Problem, da es ja DIE Feuerwehr ist, die handelt. Ist es jedoch der Verein der dort handelt könnte man eine Veruntreuung daraus konstruieren - egal wohin das vom Verein erwirtschaftete Geld dann fließt. Man kann es natürlich gleich lassen und die Kohle bei der Kommune "einklagen". Dürfte zumindest rechtlich wasserdicht sein. Jo, wäre es wohl. Ich bin diesbezüglich sowieso der Ansicht, daß wenn eine Kommune eine JF haben will, sie diese auch zu finanzieren hat. Und da man diese Nachwuchsarbeit nicht ohne die Anwendung von Methoden der freien Jugendarbeit betreiben können wird, sind auch diese zu finanzieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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