News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Einordnung MANV-Komponenten nach § 35/38 | 2 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 373123 | ||
Datum | 28.11.2006 02:19 MSG-Nr: [ 373123 ] | 5599 x gelesen | ||
Hallo Forum, in welche Rubrik fallen die anrückenden Einsatzkräfte nach einer Alarmierung nach MANV/ÜMANV ? FW-Kräfte sind gemäß StVO als Feuerwehr immer berechtigt § 35/38 in Anspruch zu nehmen. RD-Kräfte sind ohne RD-Fahrzeug dazu nicht berechtigt. Wie sieht es nun mit Helfern der HIOs aus ? Fallen diese unter die Regelung des RD, wenn sie RD-Fahrzeuge besetzten bzw. weil Vorbereitungen zum MANV gemäß RettG NW zum RD zählen ? Oder zählen sie zum KS, weil sie aus Einheiten des KS kommen, obwohl kein GSE erklärt wurde ? Fragen über Fragen ...;-))) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|