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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FSHG NRW Stand 04/2005 - was ist neu???? | 4 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 373475 | ||
Datum | 29.11.2006 20:58 MSG-Nr: [ 373475 ] | 4075 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Also ziemlich unspektakulär @ Sven - Danke, das reicht mir. Bin auf der Suche nach Übernahme und Benennung des Einsatzleiters und wollte daher auf dem aktuellen Stand bleiben. Gibt es außer dem FSHG noch rechtliche Grundlage wer, wann und wo die Einsatzleitung übernimmt oder übernehmen kann? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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