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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376179 | ||
Datum | 19.12.2006 21:38 MSG-Nr: [ 376179 ] | 97728 x gelesen | ||
In Baden-Württemberg kannst Du nicht einfach austreten. Das einzige freiwillige war der Eintritt. Du kannst lediglich nach §12 FwG Ba-Wü einen Antrag auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst stellen. Dem muß aber nicht stattgegeben werden. Lediglich wenn Du Deinen Hauptwohnsitz aus der Gemeinde in eine andere verlegst (§12 Abs. 2 S. 1 FwG Ba-Wü) oder wenn der Dienst eine persönliche oder berufliche Härte darstellt (§11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FwG Ba-Wü) muß dem Antrag ststt gegeben werden. Weiteres (Antrag an wen, wer entscheidet, ...) regelt die Satzug der jeweiligen Wehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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