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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg376193
Datum19.12.2006 23:12      MSG-Nr: [ 376193 ]97236 x gelesen

Hallo Stephan,

Nach dem FW- Gesetz sollte man sich für eine längere Dienstzeit verpflichten. In der FW- Satzung meiner Stadt ist dies mit einer Verpflichtungszeit von 10 Jahren konkretisiert. Musst du in eurer Satzung prüfen.

Geschrieben von Stefan Ungericht
Was ist denn genau zu tun wenn ich aus meiner Freilwilligen Feuerwehr zum Jahresende austreten möchte? Hat da jemand Erfahrung von euch? Welche Behördengänge sind zu tätigen, und und und...

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten

Gemäß unserer FW- Satzung musste der Antrag über den Abt- Kdt. und Kdt. beim Bürgermeister eingereicht werden. Dieser hat mich nach einem ausführlichen Gespräch (Begründung meines Entlassungsgesuchs) aus dem FW- Dienst entlassen. Zum sonstigen Prozedere hat ja Christian alles gesagt. Aber sei versichert, es ist für einen FW- Mann aus Überzeugung, nicht einfach diesen Schritt zu machen.

Gruß
Michael

PS: Melde Dich einmal bei mir deine Gründe würden mich interessieren.


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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