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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 376200 | ||
Datum | 20.12.2006 06:27 MSG-Nr: [ 376200 ] | 97210 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Du kannst lediglich nach §12 FwG Ba-Wü einen Antrag auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst stellen. Das mag so sein, aber es gibt immer Mittel und Wege seinen "Austritt" zu erreichen, z.B. "Bummelmitgliedschaft". Ist wie 'ne Altersteilzeit ;-) MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | ||||
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