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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg376200
Datum20.12.2006 06:27      MSG-Nr: [ 376200 ]97210 x gelesen

Geschrieben von Christian Fischer

Du kannst lediglich nach §12 FwG Ba-Wü einen Antrag auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst stellen.
Dem muß aber nicht stattgegeben werden.

Das mag so sein, aber es gibt immer Mittel und Wege seinen "Austritt" zu erreichen, z.B. "Bummelmitgliedschaft". Ist wie 'ne Altersteilzeit ;-)

MkG
Jörg


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