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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen376507
Datum21.12.2006 18:09      MSG-Nr: [ 376507 ]97133 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyRechtsanwaltskammer in einem gewissen Maße

Auch die Mitgliedschaft in der IHK o.ä. ist ja nicht feiwillig... und die automatische Mitgliedschaft in der Masse der steuerzahlenden Bürger leider auch nicht.

Wenn aber jemand einen Vertrag mit dem Inhalt "wenn Du hier unterschreibst, hast Du kein Kündigungsrecht. Du kannst zwar drum bitten, aber wir entscheiden ob wir Dich da rauslassen..." anbieten würde, müßte man doch mal prüfen, ob das sittenwidrig ist.

Zumal der Delinquent praktisch nur Pflichten hat...

Daß das historisch bedingt ist und in der Praxis wenig Belang ist mir auch klar...


Gruß LP



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