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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 376507 | ||
| Datum | 21.12.2006 18:09 MSG-Nr: [ 376507 ] | 97133 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Rechtsanwaltskammer in einem gewissen Maße Auch die Mitgliedschaft in der IHK o.ä. ist ja nicht feiwillig... und die automatische Mitgliedschaft in der Masse der steuerzahlenden Bürger leider auch nicht. Wenn aber jemand einen Vertrag mit dem Inhalt "wenn Du hier unterschreibst, hast Du kein Kündigungsrecht. Du kannst zwar drum bitten, aber wir entscheiden ob wir Dich da rauslassen..." anbieten würde, müßte man doch mal prüfen, ob das sittenwidrig ist. Zumal der Delinquent praktisch nur Pflichten hat... Daß das historisch bedingt ist und in der Praxis wenig Belang ist mir auch klar... Gruß LP | ||||
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