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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376526
Datum21.12.2006 21:33      MSG-Nr: [ 376526 ]97052 x gelesen

Geschrieben von Lüder PottWenn aber jemand einen Vertrag mit dem Inhalt "wenn Du hier unterschreibst, hast Du kein Kündigungsrecht. Du kannst zwar drum bitten, aber wir entscheiden ob wir Dich da rauslassen..." anbieten würde, müßte man doch mal prüfen, ob das sittenwidrig ist.

Nochmal. Es handelt sich nicht um einen Vertrag unter gleichen. Sondern um ein Dienstverhältnis, das entweder durch freiwillige Meldung oder durch Dienstverpflichtung zu Stande kommt.
Dies setzt zwingend voraus, daß ein Subordinationsverhältnis besteht. Und damit hat derjenige der das Recht auf seiner Seite hat die Möglichkeit Dich zu etwas zu zwingen, das Du eigentlich nicht willst (und er hat das Recht die zu bestrafen wenn Du seinen Anordnungen nicht nach kommst).

Und bei alle dem nicht vergessen, daß das FwG Ba-Wü nach dem Eintritt keinen unterschied macht, zwischen freiliggiger Meldung und Dienstverpflichtung. Die Rechte und Pflichten sind 1:1 die selben.

Denn wie willst Du sonst eine "Pfichtfeuerwehr" betreiben, falls mal nicht genügend freiwillige Meldungen vorliegen? Bzw. wenn Du eine Austrittswelle hättest (sofern die möglich wäre), die Du sofort am nächsten Tag wieder dienstverpflichten würdest?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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