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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY376624
Datum22.12.2006 12:48      MSG-Nr: [ 376624 ]96934 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppUnd in der Folge wurde die Aussage dahingehend ergänzt, warum deren Austrittsgesuch verwehrt wurde.

Und genau hier liegt der Knackpunkt:
Wenn ich eine Tätigkeit freiwillig aufnehme, sehe ich nicht ein, dass ich um meinen Austritt bitten muss. Wann immer ich mich entscheide, eine freiwillig eingegangene Tätigkeit wieder einzustellen, haben sowohl Kommandant, als auch Gemeinde dies zu akzeptieren und fertig.

Ich wiederhole es gerne nochmal: In diesem Bundesland wäre ich nie und nimmer zur FW gegangen, schon aus Prinzip nicht.

Es passt überhaupt nicht zusammen, auf der einen Seite zu jammern, dass es mit der Tagesverfügbarkeit nicht klappt, aber andererseits potentielle Mitglieder durch solche sinnfreien Versklavungsklauseln von vorneherein von Eintritt abzuhalten.

Auch wenn hier immer wieder betont wird, dem normalen FA würde der Austritt ja ohnehin nicht verwehrt. Wer garantiert mir beim Eintritt, dass dies in 20 Jahren auch noch so gehandhabt wird? Wer garantiert mir, dass mir in 20 Jahren nicht ein übereifriger Jungspund mit Strafzettelchen hinterherrennt? Wohl keiner, also kann die Entscheidung von vorneherein nur gegen einen Eintritt ausfallen.

Gruß
Peter



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