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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Jehova ... | 90 Beiträge | ||
Autor | Erwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen | 377121 | ||
Datum | 27.12.2006 10:13 MSG-Nr: [ 377121 ] | 27885 x gelesen | ||
Guten Morgen Allerseits, wie wohl klingt mir doch Ulis Weihnachtsgedicht im Ohr, und wie sehr fühle ich mich doch an meine JF-Zeit erinnert, nur daß damals ein solches Auto bei uns noch LF8 hieß (nur ein Beispielbild, nicht das LF8 "meiner" damaligen JF): Neues TSF-W der Feuerwehr Rauenberg-Rotenberg (RNK, BaWü) "[...] in Sonderausführung. Der Begriff Sonderausführung steht dabei für ein zulässige Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen." MkG, Erwin -- Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln. | ||||
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