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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Pressemitteilung zu Sylvester | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 377146 | ||
Datum | 27.12.2006 12:14 MSG-Nr: [ 377146 ] | 5127 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Die Polizeidirektion Hannover weist ausdrücklich darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Dies bedeutet, dass das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen durch Gas- und Schreckschusswaffen ohne Schiesserlaubnis ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt und dies mit einem Bußgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus stellt das Führen einer Gasalarmwaffe ohne den kleinen Waffenschein eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. merkwürdig das mir unser ordnungsamt gesagt hat das ich keinen kleinen waffenschein brauch wenn ich die waffe nur benutze um an sylwester ei bische feuerwerk machen würde..... wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | ||||
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