News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377221
Datum27.12.2006 23:41      MSG-Nr: [ 377221 ]96737 x gelesen

Geschrieben von Michael BayerBei uns könntest du wegen: "Fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst" oder "schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht" durch den Gemeinderat aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden (§12 (4) FwG Ba- Wü). Die ist die sogenannte unehrenhafte Entlassung.

Das ist ja gerade das, was derjenige erreichen will.
Wenn das aber nicht zugelassen werden soll, dann kostet eben jeder versäumte dienstliche Termin X hundert Euro. Das tut dann schnell weh...
Und das sind eben diese von mir angesprochenen Grenzfälle, bei denen Du solche (zuegegbenermassen schmerzhaften) Regelungen brauchst.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.099


Austritt aus einer FFW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt