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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 377221 | ||
| Datum | 27.12.2006 23:41 MSG-Nr: [ 377221 ] | 96737 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Bayer Bei uns könntest du wegen: "Fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst" oder "schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht" durch den Gemeinderat aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden (§12 (4) FwG Ba- Wü). Die ist die sogenannte unehrenhafte Entlassung. Das ist ja gerade das, was derjenige erreichen will. Wenn das aber nicht zugelassen werden soll, dann kostet eben jeder versäumte dienstliche Termin X hundert Euro. Das tut dann schnell weh... Und das sind eben diese von mir angesprochenen Grenzfälle, bei denen Du solche (zuegegbenermassen schmerzhaften) Regelungen brauchst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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