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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 377223 | ||
| Datum | 27.12.2006 23:52 MSG-Nr: [ 377223 ] | 96726 x gelesen | ||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Das ist ja gerade das, was derjenige erreichen will. Schon klar, aber ich glaube aber, das ein Ausschluss aus der Feuerwehr durch den Gemeinderat für viele betroffene schwerwiegender ist, als n- Geldstrafen von denen keiner was erfährt. Ob die Geldstrafen gezahlt werden halte ich, mit der Mehrheit der Forumsteilnehmer, für zweifelhaft. Geschrieben von Christian Fischer Und das sind eben diese von mir angesprochenen Grenzfälle, bei denen Du solche (zuegegbenermassen schmerzhaften) Regelungen brauchst. Auch da gebe ich Dir recht, aber wenn du weit und breit die einzige Führungskraft bist die dies anwendet machst Du dich lächerlich. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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