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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 377226 | |||
| Datum | 28.12.2006 00:02 MSG-Nr: [ 377226 ] | 96767 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Bayer Schon klar, aber ich glaube aber, das ein Ausschluss aus der Feuerwehr durch den Gemeinderat für viele betroffene schwerwiegender ist, als n- Geldstrafen von denen keiner was erfährt. Kann wirken, muß aber nicht. Insbesondere dann nicht wenn es dessen erklärtes Ziel ist von der Wehr und deren Verpflichtungen wegzukommen. Geschrieben von Michael Bayer Ob die Geldstrafen gezahlt werden halte ich, mit der Mehrheit der Forumsteilnehmer, für zweifelhaft. Kann man ggf. auch vollstrecken lassen. Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn jemand partout nicht will, nutzt mir seine körperliche Anwesenheit überhaupt nichts. Wohlverhalten qualitativ hochwertige Arbeit lassen sich nicht durch Geldbußen erzwingen. Im Grundsatz stimme ich dir da zu, wobei ich mir vorstellen könnte, daß man das Verhängen von Geldbußen zumindest als klares dahingehendes Statement interpretieren könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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