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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW377227
Datum28.12.2006 00:08      MSG-Nr: [ 377227 ]96838 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Marc DickeyIm Grundsatz stimme ich dir da zu, wobei ich mir vorstellen könnte, daß man das Verhängen von Geldbußen zumindest als klares dahingehendes Statement interpretieren könnte.

Und ich könnte mir vorstellen, dass die wenigsten Feuerwehren bzw. Gemeinden in der Lage sind ermessensfehlerfrei einen Antrag auf Ausscheiden aus der Feuerwehr abzulehnen. Wer sich die (m.E. vergebliche!) Mühe macht, das mit Geldbußen durchzudrücken, sollte die dafür große erforderliche Energie (damit gerichtsfest!) darauf verwenden neue Mitglieder zu werben!

Gruß
Sven



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