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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Rechtliche Hintergründe - Veröffentlichung von Bildern | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen | 377490 | ||
Datum | 29.12.2006 14:44 MSG-Nr: [ 377490 ] | 10386 x gelesen | ||
Hallo! Derzeit ist bei uns eine Seite der Jugendfeuerwehr im Aufbau. Auf dieser ist angedacht ein Foto jedes Mitgliedes zu präsentieren zB. in Form von Porträts. Wie verhält es sich dabei mit dem persönlichen Recht auf sein Abbild? Sollten wir uns von jedem einzelnen eine Zustimmungs-/Einverständniserklärung unterschreiben lassen, dass wir sein Bild auf unseren Internetseiten veröffentlichen dürfen? Wie streng wird das gesehen? Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es dieser Art? Was müssen wir dafür tun? Danke! Viele Grüße Christian _____________________ Nicht kleckern, glotzen! Heinz Guderian | ||||
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