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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Durchführungsanweisungen LSP | 34 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 378167 | |||
Datum | 02.01.2007 20:20 MSG-Nr: [ 378167 ] | 11497 x gelesen | |||
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Hallo! Ich hab mir eben mal die aktuellen Durchführungsbestimmungen für die Leistungsspange durchgelesen und hab dort bezüglich dem Löschangriff folgendes gefunden: Nullwertung: - Es besteht theoretisch nicht die Möglichkeit an einem Strahlrohr Wasser abzugeben. - Der Löschangriff wurde nicht nach der geforderten FwDV vorgetragen. Bereits der erste Satz -welche auch schon in der alten Durchführungsanweisung war- ist unterschiedlich interpretierbar. Der neu hinzugefügte Satz schießt jedoch meines Erachtens den Vogel ab. Wie soll denn dieser Interpretiert werden? Wenn man will, kann man daraus schließen, daß sobald eine Gruppe sich nicht zu 100% an die FwDV hält, eine Nullwertung fällig ist. Es blieben somit nur noch zwei Bewertungsmöglichkeiten (0 oder 4 Punkte). MkG Marc
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