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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Frage zur Nennausladung | 16 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 378324 | ||
Datum | 03.01.2007 13:27 MSG-Nr: [ 378324 ] | 9474 x gelesen | ||
Hallo, irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch... Bei einer DLK 23/12, bedeutet es ja, dass bei einer Nennausladung (also die DL steht 12 Meter vom Haus weg) eine Nennrettungshöhe von 23 Metern (also von Unterkante Gebäude bist Unterkante Drehleiter gemessen) erreicht wird. Soweit so gut, bedeutet dies aber auch gleichzeitig, dass ich nur maximal 12 Meter vom Gebäude wegstehen kann, ohne dass die Leiter umkippt, bzw. Probleme macht? Wie sieht es aus, wenn ich 12 Meter vom Gebäude weggstehe und die Rettungshöhe im Einsatzfall zb. nur 4 Meter wäre (Rettung 1. OG)? Kippt mir die Leiter dann um? Hatten diese Diskussion nämlich, da wir zu einem Einsatz gerufen wurden, bei dem die DL Ortsbedingt 16 Meter bis zum Haus weggestanden hätte. Unser Einsatzleiter hat dann die DL nicht alarmiert, weil er eben meinte, diese könnte nur max. 12 Meter vom Gebäude wegstehen. Ist dies so? Gelten die Zahlen bei vollem oder leerem Korb? Danke | ||||
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