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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchläge12 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW378376
Datum03.01.2007 17:21      MSG-Nr: [ 378376 ]6317 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Stefan BrüningWas ich in dem Text vermisse, ist die Aussage, dass Haftbefehl erlassen wurde.

Ohne jetzt diese Straftat, die sicherlich entsprechend geahndet wird, beschönigen zu wollen, aber warum sollte denn Deiner Meinung nach ein Heftbefehl ergehen?

Geschrieben von Stefan BrüningIMHO sind hier gleich mehrere Punkte erfüllt, die nach meiner nicht-juristischen Sicht, einen Haftbefehl rechtfertigen würden (schon weil er nicht zum ersten Mal auffällt)

Nicht "schon". Sondern wenn, dann ausschließlich weil er nicht zum 1. Mal auffällt. Eine gefährliche Körperverletzung alleine rechtfertigt noch lange keinen Haftbefehl.

Geschrieben von Stefan BrüningIst ein Schläger ein gefährlicher Gegenstand im Sinne von §224 StGB?
Ja, ist er. Ebenso war es gemeinschaftlich, was ebenfalls eine gefährliche Körperverletzung begründet.

Geschrieben von Stefan BrüningDenn so jemand ist ja offensichtlich Wiederholungstäter...

Das ändert aber grundsätzlich nichts daran, dass ein Haftbefehl und damit die Sicherungshaft die schwerste aller Maßnahmen vor einem Prozess überhaupt ist, die nur in bestimmten ganz eng zu sehenden Fällen erlaubt ist.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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