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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schläge | 12 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 378507 | ||
| Datum | 04.01.2007 10:34 MSG-Nr: [ 378507 ] | 6331 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Marcus Link Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ein Angriff auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienst prinzipiell maximal geahndet werden sollte. Nun ja, das wären dann im vorliegenden Fall 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist nicht Dein Ernst, oder? Geschrieben von Marcus Link Sie sind jene die helfen, diese an zu geifen empfinde ich Stimmt, und das wird ggf. auch entsprechend im Prozess berücksichtigt, auch wenn ich Jürgen zustimmen muss, dass kein anderer Bürger Schläge verdient hat. Nur ging es hier um einen Haftbefehl vor der Durchführung eines Prozesses. Dieser darf nur bei Flucht, Fluchtgefahren, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erlassen werden und dient grundsätzlich der Sicherung der Durchführungs des Strafprozesses bzw. dem Schutz der Allgemeinheit. Das darf man nicht damit verwechseln, dass nach einem durchgeführten Prozess allein aufgrund der Mindeststrafandrohung bei gefährlicher Körpververletzung von 6 Monaten eine entsprechende Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, von der ich aufgrund der einschlägigen Vorstrafen bezweifle, dass die noch zu Bewährung ausgesetzt wird. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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