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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchläge12 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg378695
Datum04.01.2007 21:13      MSG-Nr: [ 378695 ]6333 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyNun ja, das wären dann im vorliegenden Fall 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ist nicht Dein Ernst, oder?


Warum nicht? Wenn es sich um Personen handelt, die hoheitliche Aufgaben ausführen und die damit den Staat repräsentieren wäre bei mir immer ein Zuschlag" drin. Klar könnte man jetzt sagen "ist ein Polizeibeamter denn was besseres?" m.E. Ja.


Geschrieben von Katja MidunskyDieser darf nur bei Flucht, Fluchtgefahren, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr erlassen werden und dient grundsätzlich der Sicherung der Durchführungs des Strafprozesses bzw. dem Schutz der Allgemeinheit.

Die Frage ist m.E. warum es bis zum Prozess so lange dauert. Eine Woche U-Haft, dann Prozess. Klare Sachlage, schnelle Verhandlung, schnelles Urteil. Diese Strafen wirken m.E. wesentlich nachhaltiger, als irgend ein Prozess Monate später.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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