| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
| Thema | Welche Ausbildungen werden anerkannt? | 29 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 379141 |
| Datum | 07.01.2007 08:21 MSG-Nr: [ 379141 ] | 11924 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Alexander SuckerJe nach Umfang und Inhalt Deiner Ausbildung KANN Dir nach der TM1 Ausbildung der Sprechfunklehrgang und der Fw-Sanitäter anerkannt werden.
Wieso sollte einem RA nur ein Fw-Sanitäter-Lehrgang anerkannt werden? Um die Höherwertigkeit der RA-Ausbildung brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten, oder?
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|