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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw | 27 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 379972 | ||
Datum | 11.01.2007 11:00 MSG-Nr: [ 379972 ] | 9918 x gelesen | ||
Hallo, das Thema Blaulicht und Privat-Pkw wurde ja schon immer ausgiebig diskutiert und wird in Zukunft sicher auch immer ein Diskussionsthema bleiben. Bei allen namhaften Feuerwehrausrüstern gibts ja so nette Magnet-Aufsetzleuchten(blau) zu kaufen. Diese könnte man praktischer Weise ja im Gerätehaus griffbereit aufbewahren. Wie sieht denn die Rechtslage aus wenn nun z.B. eine Feuerwehr mit Grundausstattung ,so wie unsere z.B. mit nur 1 x TSF-W , zum Einsatz gerufen wird,da aber bekanntlicher Weise auf TSF/TSF-W nur 1:5 Besatzung muß ja mit Privat-Pkw der ein oder andere Kamerad hinterher fahren oder es fahren auch 3-4 Kameraden in einem Pkw,das spielt ja keine Rolle. Dürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher. Gruß Lars | ||||
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