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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw27 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen379972
Datum11.01.2007 11:00      MSG-Nr: [ 379972 ]9918 x gelesen

Hallo,

das Thema Blaulicht und Privat-Pkw wurde ja schon immer ausgiebig diskutiert und wird in Zukunft sicher auch immer ein Diskussionsthema bleiben.

Bei allen namhaften Feuerwehrausrüstern gibts ja so nette Magnet-Aufsetzleuchten(blau) zu kaufen.
Diese könnte man praktischer Weise ja im Gerätehaus griffbereit aufbewahren.

Wie sieht denn die Rechtslage aus wenn nun z.B. eine Feuerwehr mit Grundausstattung ,so wie unsere z.B. mit nur 1 x TSF-W , zum Einsatz gerufen wird,da aber bekanntlicher Weise auf TSF/TSF-W nur 1:5 Besatzung muß ja mit Privat-Pkw der ein oder andere Kamerad hinterher fahren oder es fahren auch 3-4 Kameraden in einem Pkw,das spielt ja keine Rolle.

Dürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher.

Gruß Lars



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