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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Teilnahme an Kameradschaftstour verdienen? | 21 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 382397 | ||
| Datum | 23.01.2007 14:52 MSG-Nr: [ 382397 ] | 6855 x gelesen | ||
Hi! Das Geschrieben von Florian Schultheis Es gibt genug Leute die bis spät Abends arbeiten müssen oder Schichten arbeiten. Willst du die dann damit bestrafen nur weil sie gearbeitet haben? Geschrieben von Florian Schultheis Was anderes ist es bei so Leuten, die so bis 25% Beteiligung bringen, dann aber bei fahrten usw. immer dabei und ganz vorne sein wollen. Diese "Freibiergesichter" kann man ruhig irgendwie aussortieren. widerspricht aber dem, oder? Was ist denn, wenn die Dienst-/Einsatzbeteiligung aufgrund von beruflichen Verpflichtungen so niedrig ist? Ich bin der Meinung eben weil man eine Grenze kaum ziehen kann, braucht man das eigentlich nicht diskutieren. Wir hatten bis vor 2-3 Jahren die Regel, dass die Kasse immer die Übernachtung und das Essen bezahlt und den Rest jeder selber. Die, die nicht mitfahren konnten, bekamen 50 EUR ausgezahlt. Das haben wir irgendwann geändert, weil wir eine Tour hatten, bei aus welchen Gründen auch immer nur 15 Leute mitgefahren sind, die Tour die Kasse folglich nicht mal die Hälfte von dem kostete, was wir später an die Daheimgebliebenen auszahlen mussten. Nun bekommt jeder seine Einsatzstunden ausbezahlt, wenn er bei 65 % der Einsätze anwesend war. Gestern bei der JHV ging dann die Diskussion plötzlich nicht ums Geld, sondern darum, dass eben auch Leute auf die Tour mitfahren, die in letzter Zeit - aus welchen Gründen auch immer- nicht so häufig da waren. Nur wie will man unterscheiden, wer jetzt ein "Freibiergesicht" ist, der aber immer entschuldigt fehlt oder wer aufgrund von beruflichen/familiären oder sonstigen Verpflichtungen viel fehlt? Deshalb finde ich allein aufgrund von praktischen Abgrenzungsproblemen die Diskussion albern. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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