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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal wieder § 35......in Hessen | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 382420 | ||
Datum | 23.01.2007 16:51 MSG-Nr: [ 382420 ] | 5780 x gelesen | ||
Hallo, bin auf der Suche nach einer Quellenangabe. Es geht um die Nutzung von "Sonderrecht" auf dem Weg zum Gerätehaus mit dem Privat-PKW . Leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern von wem, aber es gab mal folgende Aussage von einer sehr glaubwürdigen Person: "Die Auslegung des §35 für Fahrten zum Gerätehaus ist je Bundesland unterschiedlich. In Hessen gibt es eine Festlegung, an die sich auch die Gerichte etc. halten, wonach Sonderrechtsfahrten zum Gerätehaus mit dem Privat-PKW generell zu unterlassen sind. Damit fallen Unfälle bei Missachtung der StVO in die Schuld des FAs". Jetzt würde mich eine rechtsverbindliche Quelle interessieren, wo das genau mal für Hessen festgelegt wurde. Oder ob das eine Fehlinformation ist, was ich nicht glaube ?!?!? Natürlich ist jeder Fall anders und wird vom Richter individuell verhandelt. Mich interessiert hier aber nur die Handlungsweise bei Unfällen, in der der FA den Unfall wegen Missachtung von Verkehrsregeln klar verursacht hat. Vielen Dank für die Hilfe !!!!! Viele Grüsse Christian Dexler ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | ||||
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