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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382475
Datum23.01.2007 20:35      MSG-Nr: [ 382475 ]95302 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Sven TönnemannWenn die 10 Minuten im Gesetz stehen, will ich sehen, welche Feuerwehr das auf dem Land sicherstellen will.

    Das wird sicherlich sehr spannend werden, weil realistisch kaum mehr als 2-4 Minuten Fahrzeit bleiben. Bin mal gespannt, wann der erste Geschädigte versucht aus dieser Regelung einen Rechtsanspruch auf Hilfe in 10 Minuten abzuleiten.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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