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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 382965 | ||
Datum | 26.01.2007 11:13 MSG-Nr: [ 382965 ] | 95116 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Lothar Hasenstab Antwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar." Nachdem nun ja der gedruckte Gesetzentwurf vorliegt kann man festhalten, dass Herr Baier mit seiner Defiinition der Hilfsfrist falsch liegt. Sie haben bei ihrer Planung dabei anzustreben, dass möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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