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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 383193 | ||
Datum | 27.01.2007 17:02 MSG-Nr: [ 383193 ] | 94525 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Mischker Du darfst die Einsatzgrundzeit nicht mit der Hilfsfrist gleichsetzen. Keine Sorge, das mache ich nicht. In der Einsatzgrundzeit RLP muss die Erkundungs- und Entwicklungszeit enhalten sein, weil nach der Einsatzgrundzeit die Hilfe wirksam werden soll. Ansonsten kann man sich das mit der wirksamen Hilfe sparen und vom Eintreffen der ersten Kräfte sprechen. | ||||
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