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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383193
Datum27.01.2007 17:02      MSG-Nr: [ 383193 ]94525 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Thomas MischkerDu darfst die Einsatzgrundzeit nicht mit der Hilfsfrist gleichsetzen.

    Keine Sorge, das mache ich nicht.

    In der Einsatzgrundzeit RLP muss die Erkundungs- und Entwicklungszeit enhalten sein, weil nach der Einsatzgrundzeit die Hilfe wirksam werden soll. Ansonsten kann man sich das mit der wirksamen Hilfe sparen und vom Eintreffen der ersten Kräfte sprechen.



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