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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaZufällig ausgelöste Luftschutzsirenen?1 Beitrag
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW383456
Datum29.01.2007 09:18      MSG-Nr: [ 383456 ]5363 x gelesen

Wenn ich mir diesen Hinweis von Luftschutzsirene.de durchlese, komme ich schon etwas ins Grübeln...:

"Achtung! Das private Laufenlassen von eigenen Luftschutzsirenen sowie das Auslösen von betriebsbereiten Sirenen in der Öffentlichkeit, die dem Bevölkerungsschutz/ Feueralarm dienen ist illegal! "

Wer hätte das gedacht...

Noch mehr ins Grübeln komme ich allerdings dann, wenn ich unter Downloads und E57 Gefängnis Saarbrücken dann lese:

"Der Funk war an, weil ich die analoge Auslösung mit aufnehmen wollte. Kam leider nicht. Hatte wohl den falschen Kanal."

BOS abgehört...
Vermutlich-abgesehen vom dienstlichen Zweck- auch keine BOS-Berechtigung...
Ins Internet eingestellt...
Und dann auch noch zugegeben, den falschen Kanal eingestellt zu haben...

Arrrgh!


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
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Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen.

Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979.


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