Wenn die Sirene als Alarmmittel nicht ausreichend ist, aus welchen Gründen auch immer, ist keine Alarmsicherheit gegeben. Also hat der Leiter der Wehr bzw. die Kommune als Träger der Feuerwehr diese sicherzustellen. Das ist ihre gesetzliche Aufgabe.
Wenn ihr dies durch einen konkreten Fall auch noch bekannt gemacht wird, muß hier auch die Aufsichtsbehörde tätig werden.
Es kann nicht sein, das wir zu unserer Dienstbereitschaft auch noch die Mittel zur Alarmierung stellen sollen. Vielleicht auch noch aus eigener Tasche.
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