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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | PSA bei Wasserrettung/ Tipps allgemein | 16 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 385812 | ||
| Datum | 12.02.2007 10:34 MSG-Nr: [ 385812 ] | 7403 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Christian Schorer abgesehen davon meine ich (hab das nicht federführend gemacht) das es auch irgendwelche BG-Regeln gibt die 275N bei entsprechender Bekleidung vorschreiben. UVV Feuerwehren: § 12 (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Zu § 12 Abs. 2: Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere: [...] ? Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäß DIN EN 399 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen ? 275 N? Als Anregung (Feuerwehrtätigkeiten auf dem Wasser sind nicht der Anwendungsbereich der folgenden R) R-2102 Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten: 5.1 Bereitstellung [...] Für Arbeiten sind je nach Tätigkeit und Gefährdung z.B. folgende persönliche Schutzausrüstungen erforderlich: [...] ? Rettungswesten, ? Rettungswesten nach DIN EN 396 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen; Rettungswesten ? 150 N? Für alle Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht. ? Rettungswesten nach DIN EN 399 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen; Rettungswesten ? 275 N? Für die Verwendung im offenen Meer oder für den Fall, dass schwere Schutzkleidung oder Lasten, wie z.B. Werkzeuggürtel getragen werden. Eine spezielle Formgebung verhindert bei Rettungswesten das Eintauchen des Kopfes ins Wasser (ohnmachtsichere Lage). Wie immer: Gefährdungsbeurteilung und anschließende Auswahl geeigneter PSA ist des Rätsels Lösung... MkG Sascha | ||||
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