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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW386754
Datum16.02.2007 18:43      MSG-Nr: [ 386754 ]30080 x gelesen

Hallo

Ich stimme dir zu. Bei einer FF die viele Einsätze fährt, fallen auch viele in die Arbeitszeit. So lässt es sich nicht vermeiden, dass man den einen oder anderen Tag nicht an seinem Arbeitsplatz erscheint. OK, ich bin Student, aber würde man mir meine Zulagen nicht zahlen, würde ich kurz vor bzw. während der Arbeit keine Einsätze mehr fahren. Die Städte sollen mal überlegen wie viel Geld sie an den freiwilligen Sparen, also sollen sie auch die Zulagen zahlen.

Um nochmal aus dem FSHG zitieren zu dürfen:

Geschrieben von ---FSHG--- für diesen Zeitraum
Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen,
die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären


Da steht das alles Zulagen gezahlt werden müssen.


Eine interessante Frage für mich ist noch, darf der Arbeitgeber auch Sonstige Kosten bedingt durch den EInsatz in Rechnung stellen.?


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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