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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 387141 | ||
Datum | 20.02.2007 00:14 MSG-Nr: [ 387141 ] | 44899 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Heinz Caprano Bin mal gespannt, wie das die Gerichte anderer Bundesländer sehen. Das Innenministerium Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass Ölspurbeseitiguing keine Aufgabe der Feuerwehr ist: "Das Innenministerium vertritt die Ansicht, dass die Beseitigung von Ölspuren keine Pflichtaufgabe nach dem Feuerwehrgesetz ist", heißt es in einer eben veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Darin räumt die Regierung ein, dass "die Heranziehung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu anderen als zu Pflichteinsätzen zu Unverständnis bei Arbeitgebern führen" könne. Stuttgarter Zeitung vom 30.01.2007 (da kommt auch Forumsmitglied Andreas Häcker aus Ditzingen zu Wort, dem man doch glatt den Dr. unterschlagen hat :-) ) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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