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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 387171 | ||
Datum | 20.02.2007 10:38 MSG-Nr: [ 387171 ] | 17574 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn die Feuerwehr die Ölspur beseitig ist höchste Eile geboten, wenns der Bauhof macht aber nicht? Und was sagt uns das? Jeder Fall ist anders. Es wird Ölspuren geben da ist es geboten mit SoSi zu fahren. Und es wird welche geben da benötigt man es nicht. Genauso gibt es auch Brände oder Hilfeleistungen, welche nicht zeitkritisch sind und wo man dann ohne SoSi fahren kann und sollte. Es ist also berechtigt zusagen man kann (muss evtl.). Und man kann nicht (sollte "lieber" nicht).. Die Diskussion wird im Sand verlaufen, wie alle anderen darüber auch... Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | ||||
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