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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW387171
Datum20.02.2007 10:38      MSG-Nr: [ 387171 ]17574 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Hi,

    Geschrieben von Christi@n PannierWenn die Feuerwehr die Ölspur beseitig ist höchste Eile geboten, wenns der Bauhof macht aber nicht?
    Gewagt...


    Und was sagt uns das? Jeder Fall ist anders. Es wird Ölspuren geben da ist es geboten mit SoSi zu fahren. Und es wird welche geben da benötigt man es nicht. Genauso gibt es auch Brände oder Hilfeleistungen, welche nicht zeitkritisch sind und wo man dann ohne SoSi fahren kann und sollte.
    Es ist also berechtigt zusagen man kann (muss evtl.). Und man kann nicht (sollte "lieber" nicht)..

    Die Diskussion wird im Sand verlaufen, wie alle anderen darüber auch...

    Grüße, Eric



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    www.ff-vohwinkel.de
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