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Strafgesetzbuch
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaHonorar für Artikel in der Lokalpresse?59 Beiträge
AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg387308
Datum20.02.2007 21:34      MSG-Nr: [ 387308 ]18125 x gelesen

Ist zwar schon eine Weile her, aber durch die Beiträge im Feuerwehrmagazin sicher wieder (oder besser immer noch) aktuell.
Habe nochmal die ganze Postings zum Thema durchgearbeitet und dennoch nicht viel schlauer geworden. Da wurde einerseits vom §331 StGB geredet und mehrere Jahre Gefängnis in Aussicht gestellt wegen Vorteilsannahme im Amt.
Was ich aber immer vermisse un vielleicht nicht ganz unwesentlich ist, es gibt auch noch das Urhebergesetz. Und das sagt ja ganz unmisverständlich, dass der Fotograf Urheber und damit eigentümer aller rechte am Bild ist. Er kann daran allerdings auf vielfältiger Weise Nutzungsrechte einräumen. Laut Gesetz steht ihm dann aber eine angemessene Vergütung zu. Also mal naiv gefragt: Kann man ins Gefängnis gehen wenn man nur tut was das gesetz vorschreibt? Und auch wenn man solche Bilder aus einem Arbeitsverhältnis heraus macht (z.B. bei der Feuerwehr) bleiben das Urheberrecht dennoch beim Fotografen. In der Wirtschaft gibt es für solche Fälle sicher häufig schriftliche Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an solche Bilder. Bei der Feuerwehr kann ich mir das nicht so wirklich vorstellen.
Also wennich die Rechtslage richtig verstandenhabe, kann der Fotograf mit seine Bilder machen was immer er will.
Sachdienliche weitere Hinweise nimmt jede Prressestelle gerne entgegen :-)


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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