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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr? | 21 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 387792 | ||
Datum | 23.02.2007 13:26 MSG-Nr: [ 387792 ] | 9034 x gelesen | ||
Um die Tagesalarmbereitschaft so mancher Wehr ist es mancherorts nicht immer gut bestellt. Im LBKG heißt es dazu: § 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Die GemO sagt: § 18 Ehrenamt, ehrenamtliche Tätigkeit Kann man daraus ableiten, dass im öffentlichen Dienst angestellte Gemeinde- oder Stadtarbeiter zu einem Dienst bei der feuerwehr verpflichtet werden könnten? Man ungeachtet der Diskussion, ob dies dem Klima in der Feuerwehr dienlich wäre oder nicht, wären diese Mitarbeiter Tagsüber problemlos Verfügbar. Gibt es solche Systeme bereits auf verpflichtender oder freiwilliger Basis, wie sind die Erfahrungen damit? | ||||
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