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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr?21 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP387792
Datum23.02.2007 13:26      MSG-Nr: [ 387792 ]9034 x gelesen

Um die Tagesalarmbereitschaft so mancher Wehr ist es mancherorts nicht immer gut bestellt.
Im LBKG heißt es dazu:
§ 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
(1) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nehmen ein öffentliches Ehren-amt für die Gemeinde wahr.


Die GemO sagt:
§ 18 Ehrenamt, ehrenamtliche Tätigkeit
(1) Die Bürger sind berechtigt und verpflichtet, ein Ehrenamt für die Gemeinde zu
übernehmen; die Verpflichtung gilt nicht für das Ehrenamt des Bürgermeisters,
der Beigeordneten, der Ortsvorsteher, der Ratsmitglieder, der Mitglieder von
Ausschüssen des Gemeinderats, der Mitglieder des Ausländerbeirats und der
Mitglieder der Ortsbeiräte.


Kann man daraus ableiten, dass im öffentlichen Dienst angestellte Gemeinde- oder Stadtarbeiter zu einem Dienst bei der feuerwehr verpflichtet werden könnten? Man ungeachtet der Diskussion, ob dies dem Klima in der Feuerwehr dienlich wäre oder nicht, wären diese Mitarbeiter Tagsüber problemlos Verfügbar. Gibt es solche Systeme bereits auf verpflichtender oder freiwilliger Basis, wie sind die Erfahrungen damit?



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