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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg387959
Datum24.02.2007 09:36      MSG-Nr: [ 387959 ]17630 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • hallo,

    schaut mal:

    Aus Sicht des Verbands GGVU e.V. stellt dieses Urteil eindeutig fest, dass die Feuerwehren
    bzw. deren Träger für die ordnungsgemäße Beseitigung von Ölspuren auf klassifizierten
    Straßen verantwortlich sind. Mit der Klarstellung der originären Zuständigkeit ergeben sich
    aus Sicht der GGVU auch die dringend erwarteten Antworten aus dem Bereich des Haftungsrechts
    bei ungenügender Abreinigung von Ölspuren. Aus Sicht der GGVU e.V. besteht
    aufgrund der höchstrichterlichen Rechtssprechung für das Land NRW nunmehr eine Handlungspflicht
    für alle Verantwortlichen im Feuerwehrwesen, da die bisher geübte Praxis, mittels
    Bindemittel abzustreuen und anschließend aufzunehmen, nicht dem Stand der Technik
    entspricht und daher für eine Freistellung im Sinne des Haftungsrechts für die Feuerwehren
    ausscheiden dürfte.


    aus: Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.

    Interessant wer die PM herausgegeben hat ...

    => über GGVU


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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