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Strafgesetzbuch
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaHonorar für Artikel in der Lokalpresse?59 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388510
Datum26.02.2007 22:23      MSG-Nr: [ 388510 ]18108 x gelesen

Geschrieben von Willem BaaijDabei ist diese Pflicht wohl rein auf verbale Auskünfte beschränkt.
Der Auskunftsanspruch in seiner Reichweite ist recht umstritten.

Geschrieben von Willem BaaijUnd wenn du auf dem Rathaus ein Auszug aus dem melderegister holst, musst du ja auch dasfür bezahlen ohne das der zuständige Amtsleiter wegen Vorteilsnahme im Knast geht. Rein rechtlich sind beide Sachen meine ich gleich zu sehen.

No way! Natürlich, wenn Ihr in einer Satzung drin stehen habt, was für so einen Abzug zu berechnen ist, meinetwegen. Ansonsten lies Dir mal den § 331 StGB durch, der ist ziemlich eindeutig! Die Tragweite dieser Norm wird in den Feuerwehren vermutlich bewußt verdrängt!
Da geht es nicht nur um ein paar Cent für Fotos.

Gruß
Sven



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