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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Honorar für Artikel in der Lokalpresse? | 59 Beiträge | ||
Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388535 | ||
Datum | 27.02.2007 08:18 MSG-Nr: [ 388535 ] | 18015 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann wenn die Feuerwehr aufgrund Ihrer Stellung an der Einsatzstelle ....... oder von Stellen, wo sonst keiner hin kommt (DLK) Hier machst du klare Einschränkungen die gegen das vorhandene Gleichberechtigungsverbot verstoßen würde. Da stimme ich dir in deiner Beurteilung voll zu. Das hätte durchaus ein "Geschmäckle". Aber in der "normale" Einsatzsituation ist die Diskussion am Anfang dieses Threads für mich nicht nachvollziehbar gewesen. Die Auffassung das Presseleute ohne Uniform selbstverständlich Geld für ihre Leistung bekommen dürfen, Solche mit Uniform dann aber 3 Jahre bekommen sollten entbehrt meine ich jede Rechtsgrundlage. Das wollte ich zweifelsfrei aufgeklärt haben. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | ||||
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