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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 388555 | ||
Datum | 27.02.2007 11:07 MSG-Nr: [ 388555 ] | 17512 x gelesen | ||
Hallo zusammen, dass man den Schnellangriff nicht im Innenangriff nehmen sollte, ist klar. Nun meine Frage: Gibt es irgendwo (für Bayern) einen schriftlichen Erlass, dass dies auch verboten ist? Gruss, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | ||||
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