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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 388643
Datum27.02.2007 16:59      MSG-Nr: [ 388643 ]23466 x gelesen

Hallo,

wie ist es rechtlich:

Darf auf einem PKW der zum Führen eines abnehmbaren Sondersignals berechtigt ist, auch bei allen Nicht-Einsatzfahrten das Blaulicht (natürlich ausgeschalten) auf dem Dach sein?

Ist das rechtlich i.O oder bedenklich oder sogar verboten?



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Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt