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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher in Vereinsheimen | 7 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 388706 | ||
Datum | 27.02.2007 20:57 MSG-Nr: [ 388706 ] | 9943 x gelesen | ||
Hallo! Kann mir jemand sagen, ob es rechtliche Regelungen gibt, ob und wenn ja, wieviele Feuerlöscher in einem vereinsheim vorhanden sein müssen? Zur näheren Erläuterung: Konkret geht es hier um das Haus eines CVJM (Infos zum CVJM), in dem Hauptsächlich Jugendarbeit betrieben wird. Da ich sowohl in der Feuerwehr als auch im CVJM bin, habe ich angeregt, dass die Feuerwehr mal eine Übung in diesem Haus macht. Bei der Besichtigung mit denjenigen, die die Übung von der Seite der Feuerwehr her vorbereiten, ist uns aufgefallen, dass es im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes einige Mängel gibt. Eben unter anderem auch, dass der einzige Feuerläscher im Haus seit über 20 Jahren nicht mehr geprüft wurde. Ich wurde von der vereinsführung jetzt damit beauftragt, mal zu prüfen, was Gesetzlich den vorgeschrieben ist. Ich selbst würde hier ohne die Gesetzeslage näher zu kennen einige Feuerlöscher installiern (und vor allem den alten erneuern). Kann mir jemand sagen, welche Vorschriften hier anzuwenden sind, sofern es überhaupt etwas gibt? Wo ist das Gesetzlich verankert, dass ein Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft werden muss? (Ich weiß, dass es diese Vorschrift gibt, aber bin selbst noch nicht fündig geworden.) Schon mal Danke im voraus. Gruß Patrick Weegen Das war meine Meinung | ||||
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