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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 388724 | ||
Datum | 27.02.2007 22:39 MSG-Nr: [ 388724 ] | 21423 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer eschrieben von Michael ScheeweNun überlege ich seit einigen Tagen: Die Sondersignale werden bei SonstKFZ Feuerwehr nicht mehr in die Papiere eingetragen. In Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde. Diese wird alle von der Feuerwehr genutzte Fahrzeuge auch als Feuerwehrfahrzeuge anmelden. Und dann können die ein Sondersignal draufmachen oder es auch lassen. Genuaers siehe in den anderen Beiträgen. Ansonsten ist es mir ziemlich egal ob jemand sein Blaulicht drauf lässt oder nicht. kameradschaftliche Grüße Heinz | ||||
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