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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 388737 | ||
Datum | 28.02.2007 00:16 MSG-Nr: [ 388737 ] | 21285 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinz Caprano In Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde. Falsch. In Städten mit und ohne BF ist die Feuerwehr eine Einrichtung, vielleicht ein Amt, aber sicher keine eigenständige Behörde. Das ist nur der (Ober)bürgermeister. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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