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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW388746
Datum28.02.2007 01:44      MSG-Nr: [ 388746 ]21294 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Heinz Caprano---
Die Sondersignale werden bei SonstKFZ Feuerwehr nicht mehr in die Papiere eingetragen.
In Städten mit Berufsfeuerwehr ist das Amt 37 bzw. 38 eine Behörde. Diese wird alle von der Feuerwehr genutzte Fahrzeuge auch als Feuerwehrfahrzeuge anmelden.


Mir sind reichlich gegenteilige Beispiele bekannt...

Und dann können die ein Sondersignal draufmachen oder es auch lassen.

...bei denen genau das dann die interessante Frage ist.

Rein praktisch:
"Die Feuerwehr" kauft einen roten PKW. Der wird zugelassen. Als PKW, dessen Halter halt zufällig die jeweilige Gemeinde ist. Dann kommt der PKW in die (ggf. Fw-eigene) Werkstatt, dort wird die SoSi-Anlage und das FuG eingebaut, ausserdem wird das Gemeindewappen auf die Tür geklebt sowie die Notrufnummer und vielleicht noch der eine oder andere nette "Feuerwehr"-Schriftzug.

Danach fährt das Fahrzeug jahrelang durch die Gegend, ohne dass irgendjemand irgendwas beanstandet. Warum auch, ist ja ein Fw-Auto (sieht man doch!) und ein Fw-Auto hat natürlich auch blaue Lampen auf dem Dach.

Preisfrage an die Leute mit kommentierter StVZO:
Ist das so OK oder fährt das Auto ggf. jahrelang ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend?

Gruß,
Henning



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