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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 388766 | ||
Datum | 28.02.2007 10:29 MSG-Nr: [ 388766 ] | 21498 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Michael Scheewe Gründe gäbe es genug. Es gibt einige Beispiele, wo an einer Est benötites Material auch mal eben mit einem PKW gebracht werden könnte ohne ein ganzes HLF auf die Spur zu schicken. Hört sich für mich ein wenig theoretisch an. Beispiele? Das Material muss ja auch von jemandem benutzt bzw. bedient werden. Je nachdem, was du anforderst kann du das auch nicht einfach mal in den Kofferraum werfen sondern muss es auch noch entsprechend gesichert sein etc. Im übrigen kommt es auch ganz erheblich darauf an, was du an Material brauchst. Nicht jede Versorgungsfahrt ist automatisch "dringend geboten" gemäß § 35 StVO. Geschrieben von Michael Scheewe
Wie Sven bereits gesagt hat, ist das alles nur in sehr engen Grenzen zu sehen. Sinn und Zweck der Sondersignale erfodert aber eine Begrenzung der Zulassung auf eine möglichst geringe Anzahl an Fahrzeugen. Daher dürfen z.B. seit 2000 auch keine Kfz der Blutspendedienste mehr mit Blaulicht ausgerüstet sein. Hintergrund ist gerade, dass in Notfällen eben andere Fahrzeuge verwendet werden können, die erlaubter Weise mit Sondersignalen ausgestattet sind. Dies spricht m.E. gegen dieses "wir stöpseln einfach mal ein Blaulicht aufs Dach, weil wir meinen wir brauchen das gerade". Auch wenn man es kaum glauben will, muss sich letztlich auch die Feuerwehr genauso an gewisse Erlaubnis- und Zulassungsverfahren bezüglich der StVZO halten mit ggf. Ausnahmetatbeständen halten und kann diese nicht pauschal für sich in Anspruch nehmen, weil sie meint es gerade zu brauchen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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