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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sparmodell für Feinstaub-Plakette? | 10 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW | 388786 | ||
Datum | 28.02.2007 12:37 MSG-Nr: [ 388786 ] | 7331 x gelesen | ||
Mahlzeit, ab morgen gilt ja die Verordnung zur Änderung und zum Erlass von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. In den (voraussichtlich ab Juli) bestehenden Umweltzonen begeht man also ohne eine passende Kennzeichnungs-Plakette künftig eine Ordnungswidrigkeit. Aber der Verordnungsgeber hat eine nette Ausnahmeregelung geschaffen: nämlich für "Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 STVO in Anspruch genommen werden können". Und nun müsste man sich doch eigentlich über diese wunderschöne Förderung des Ehrenamts freuen, denn Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr können sich die 5, 6, 7,... Euro für eine Plakette sparen, weil -wie der DFV feststellt - "Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist". Zumal die o.g. Verordnung ja nicht darauf abstellt, dass das Fahrzeug in der Umweltzone augenblicklich tatsächlich Sonderrechte in Anspruch nimmt. Es genügt das KÖNNEN. Schön. Oder*? Frank * = "Forums-Juristen mit Gesetzbüchern zur Lageerkundung vor". | ||||
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