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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 388883 | ||
Datum | 28.02.2007 21:06 MSG-Nr: [ 388883 ] | 21285 x gelesen | ||
Hi, @Heinz Caprano da war Deine Antwort ehr da als meine, sonst hätte ich sie gleich einbezogen. Deine gemachte Erfahrung deckt sich ja halbwegs mit meiner Einschätzung. Unser C1-Roller hat ne eingetragene SoSi. Das Zivi-Fahrzeug der Pol hatte keine Eintragung trotz SoSi. Ich denke abschliessend: Scheinbar hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Scheinbar gibt es nichts schriftliches, ob Dienstfahrzeuge der Feuerwehr die SoSi-Anlage eingetragen haben MUSS oder nicht. Kann mir egal sein. Merkwürdig finde ich nur, welche Auswüchse solche Blaulichtarien doch haben können. Wozu braucht das Dienst-Kfz des Bürgermeisters eine verdeckte SoSi-Anlage... Ciao mICHael | ||||
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