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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach?51 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388885
Datum28.02.2007 21:14      MSG-Nr: [ 388885 ]21281 x gelesen

Vielleicht weil er laut Gesetz Chef der Feuerwehr und des Ordnungsamtes als Ortspolizeibehörde ist??


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt